AGB NEST
Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden «AGB» genannt) gelten für Anlässe im NEST sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen der Storchen Solothurn GmbH (im Folgenden «das NEST» genannt) an Kunden (im Folgenden «Veranstalterin» genannt). Sämtliche Offerten des NEST basieren auf den vorliegenden AGB. Sie bilden einen integrierenden Bestandteil jedes Vertrages. Änderungen dieser AGB bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Sollten die vorliegenden AGB allfälligen Vertragsbedingungen des Veranstalters widersprechen, gehen die vorliegenden AGB vor.
Reservationsbedingungen
Grundsätzlich nimmt das NEST nur Reservationen ab 8 Personen in Verbindung mit einer Konsumation entgegen. Dies kann in Form von Getränken oder Apéros inkl. Snacks sein. Eine Reservation unter diesen Voraussetzungen gilt ab einer Mindestkonsumation (Getränke und/oder Essen). Diese Mindestkonsumation variiert je nach Tag und wird in der Offerte festgehalten oder in der Korrespondenz der Veranstalterin zur Kenntnis gebracht. Dabei ist die Endsumme massgebend und nicht der pro Kopf-Konsum. Die Platzverhältnisse, Form der Bestuhlung sowie Örtlichkeit des Anlasses werden durch das NEST vorgegeben und sind verbindlich. Allergien und Intoleranzen sind bis 7 Tage vor dem Anlass zu kommunizieren, danach kann nur noch teilweise oder gänzlich nicht mehr Rücksicht genommen werden.
Für geschlossene Gesellschaften gelten besondere Bestimmungen.
Im Weiteren gelten die Hausregeln für das NEST.
LEISTUNGEN, ZAHLUNGEN UND PREISE
Das NEST verpflichtet sich, die von der Veranstalterin bestellten und vom NEST schriftlich zugesagten Leistungen zu erbringen. Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und schliessen die gesetzliche Mehrwertsteuer (MwSt.) ein. Das NEST ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Anzahlung zu verlangen. Kommt die Veranstalterin ihrer Verpflichtung zur Anzahlung nicht fristgemäss nach, ist das NEST berechtigt, nach Ansetzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Sofern keine Anzahlung verlangt wird, ist der gesamte Rechnungsbetrag spätestens am Veranstaltungstag von der Veranstalterin per Kreditkarte, in Bar oder per Twint zu bezahlen. Zahlung per Rechnung kann aufgrund des administrativen Aufwands erst ab einer Rechnungssumme von 500.00 CHF angeboten werden. Wird Zahlung per Rechnung vereinbart, ist der gesamte Rechnungsbetrag 10 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Bei Zahlungsverzug ist das NEST berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % zu erheben, sowie allfällige Betreibungs- und Inkassokosten zu belasten. Preisänderungen durch das NEST bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Definitive Reservation
Sind sich die Vertragspartner einig, kommt es zu einer definitiven Reservation und einer Auftragsbestätigung.
Termine
Bis spätestens 7 Tage vor dem Anlass muss die definitive Personenanzahl durch die Veranstalterin bestätigt werden.
Die angegebene Personenanzahl ist verbindlich und wird in Rechnung gestellt. Falls mehr Personen als die definitiv gemeldete Personenanzahl am Anlass teilnehmen, versucht das NEST dies nach bestem Können zu meistern. Diese zusätzlichen Personen und Aufwendungen werden zusätzlich verrechnet. Nehmen hingegen weniger Personen als definitiv gemeldet am Anlass teil, so bleibt die ursprünglich vereinbarte Mindestkonsumation in der Höhe der definitiv gemeldeten Personenanzahl geschuldet.
Atelier – First Floor
Für Reservationen im Atelier – First Floor im ersten Obergeschoss an der Gerberngasse 2, gelten die gleichen Reservationsbedingungen wie für das NEST.
Die Räumlichkeiten werden von der Moerler & Aeberhard GmbH gegen eine Raummiete zur Verfügung gestellt. Das NEST erbringt im Rahmen der offerierten Leistung das Catering. Die Raummiete sowie der Reinigungsaufwand zu Lasten der Moerler & Aeberhard GmbH wird vom NEST in der Endabrechnung der Veranstalterin weiterverrechnet.
Für Reservationen im Atelier – First Floor gelten abweichende Mindestkonsumationen als für das NEST, diese werden in der Offerte festgehalten.
Im Weiteren gelten die Hausregeln für das Atelier – First Floor.
Raummieten Moerler & Aeberhard GmbH
Die Raummieten von der Moerler & Aeberhard liegen dem NEST vor und werden der Veranstalterin direkt weiterverrechnet.
Bis zu 4 Stunden | 300.00 CHF |
Jede weitere Stunde | 50.00 CHF |
Ab 8 Stunden | 500.00 CHF |
Externe Veranstaltungen, Technik und Infrastruktur
Für spezielle Setups und technische Infrastruktur im NEST oder bei externen Anlässen arbeitet das NEST mit Partnerfirmen (Zulieferer) zusammen. Gerne holt das NEST für die Veranstalterin unverbindliche Offerten ein. Die Kosten werden vom NEST nach dem tatsächlichen Aufwand verrechnet.
Auflösung des Vertrages / Annulation
Wird der Anlass seitens der Veranstalterin nach einer definitiven Zusage abgesagt, werden folgende Kosten erhoben:
NEST | |
Bis 21 Tage vor dem Anlass | nichts |
Bis 14 Tage vor dem Anlass | 25% der Offerte |
Bis 5 Tage vor dem Anlass | 50% der Offerte |
Bis 3 Tage vor dem Anlass | 100% der Offerte |
Haftung
Das NEST lehnt jede Verantwortung für die Garderobe und andere Gegenstände ab, welche im NEST oder Catering-Räumlichkeiten aufbewahrt werden. Ebenso lehnt das NEST jede Haftung für Gefahren rund um das NEST oder Catering-Räumlichkeiten insbesondere der Aare (Gewässer) ab.
Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Das NEST behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern.
Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Solothurn.
Solothurn, Februar 2025