AGB NEST


Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für Anlässe im NEST sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen der Storchen Solothurn GmbH im Folgenden "NEST" genannt) an Kunden (im Folgenden Veranstalterin genannt). Sämtliche Offerten des NEST basieren auf den vorliegenden AGB. Sie bilden einen integrierenden Bestandteil jedes Vertrages. Änderungen dieser AGB bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Sollten die vorliegenden AGB allfälligen Vertragsbedingungen des Veranstalters widersprechen, gehen die vorliegenden AGB vor.

Reservationsbedingungen

Grundsätzlich nimmt das NEST nur Reservationen ab 8 Personen in Verbindung mit einer Konsumation entgegen. Dies kann in Form von Getränken oder Apéros inkl. Snacks sein. Eine Reservation unter diesen Voraussetzungen gilt ab einem minimalen Konsumationsbetrag (Getränke und/oder Snacks) ab CHF 19.00 pro Person Je nach Wochentag und Jahreszeit kann der Mindestkonsum variieren. Dabei ist die Endsumme massgebend und nicht der pro Kopf-Konsum.

Für geschlossene Gesellschaften gelten besondere Bestimmungen.

Leistungen, Zahlungen und Preise

Das NEST verpflichtet sich, die vom Veranstalter bestellten und vom NEST schriftlich zugesagten Leistungen zu erbringen.

Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und schliessen die gesetzliche Mehrwertsteuer (MwSt.) ein.

Das NEST ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Anzahlung zu verlangen. Kommt der Veranstalter seiner Verpflichtung zur Anzahlung nicht fristgemäss nach, ist das NEST berechtigt, nach Ansetzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Sofern keine Anzahlung verlangt wird, ist der gesamte Rechnungsbetrag spätestens am Veranstaltungstag vom Veranstalter per Kreditkarte oder in bar zu bezahlen. Wird Zahlung per Rechnung vereinbart, ist der gesamte Rechnungsbetrag 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Bei Zahlungsverzug ist das The Dock berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % zu erheben, sowie allfällige Betreibungs- und Inkassokosten zu belasten.

Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.

Definitive Reservation

Sind sich die Vertragspartner einig, kommt es zu einer definitiven Reservation und Auftragsbestätigung.

Termine

Bis spätestens 5 Tage vor dem Anlass muss die definitive Personenanzahl durch die Veranstalterin bekannt gegeben werden.
Die angegebene Personenanzahl ist verbindlich und wird in Rechnung gestellt. Falls mehr Personen als die definitiv gemeldete Personenzahl am Anlass teilnehmen, versucht das NEST dies nach bestem Können zu meistern. Diese zusätzlichen Personen und Aufwendungen werden zusätzlich verrechnet.

Externe Veranstaltungen, Technik und Infrastruktur

Für spezielle Set-ups und technische Infrastruktur im NEST oder bei externen Anlässen arbeitet das NEST mit Partnerfirmen (Zulieferer) zusammen. Gerne holt das NEST für die Veranstalterin unverbindliche Offerten ein. Die Kosten werden vom NEST nach dem tatsächlichen Aufwand verrechnet.

Auflösung des Vertrages / Annulation

Wird der Anlass seitens der Veranstalterin nach einer definitiven Zusage abgesagt, werden folgende Kosten erhoben:


The Dock
Externe Location (Catering)
Bis 21 Tage vor dem Anlass
nichts
Mietaufwand
Bis 14 Tage vor dem Anlass
25% der Offerte
25% der Offerte & Mietaufwand
Bis 5 Tage vor dem Anlass
50% der Offerte
50% der Offerte & Mietaufwand
Bis 1 Tag vor dem Anlass
100% der Offerte
100% der Offerte & Mietaufwand

Haftung

Das NEST lehnt jede Verantwortung für die Garderobe und andere Gegenstände ab, welche im NEST oder Catering-Räumlichkeiten aufbewahrt werden. Ebenso lehnt das NEST jede Haftung für Gefahren rund um das NEST oder Catering-Räumlichkeiten insbesondere der Aare (Gewässer) ab.

Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Das NEST behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern.

Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Solothurn.



Solothurn, Dezember 2024